Allgemeine Geschäftsbedingungen PowerTagesfahrten 1. Anmeldung Wir freuen uns über jeden Kunden, der mit uns eine PowerTagesfahrt machen möchte. Die Anmeldung zu einer Tagesfahrt muß in einer unserer Buchungsstellen oder online auf powertagesfahrten.com erfolgen. Mit der Anmeldung nimmt der Kunde den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder und auch für alle, in der Anmeldung mitaufgeführten weiteren Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme (schriftliche Bestätigung mit Online-Ticket, Ticketübergabe in der Buchungsstelle, etc.) zustande. Bei Minderjährigen muß die Anmeldung durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Minderjährige Teilnehmer müssen eine, vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung beim Einstieg in den Bus vorweisen. Kann der minderjährige Teilnehmer keine Einverständniserklärung vorweisen, kann keine Teilnahme an einer PowerTagesfahrt erfolgen. Der minderjährige Teilnehmer muss sich dann beim Reiseleiter unaufgefordert melden bzw. zu erkennen geben. Gibt sich der Minderjährige nicht zu erkennen und kann keine Einverständniserklärung vorweisen, haftet der Erziehungsberechtigte in vollem Umfang. 2. Bezahlung Der Preis je Tagesfahrt wird sofort nach Zustandekommen des Vertrages fällig. 3. Leistungen/ Leistungsänderungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der detaillierten Beschreibung des Programmheftes "PowerTagesfahrten 2010". Das ausgegebene Service-Paket gilt solange der Vorrat reicht/ Änderungen vorbehalten. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Veranstalters. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur gestattet, sofern die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tagesfahrt nicht beeinträchtigen. 4. Rücktritt/ Kündigung 4.1 Die PowerTagesfahrten sind sehr kurzfristig buchbar, daher sind Rück- und Umbuchungen, auch bei Krankheit, nicht möglich. Bei Nichtantritt der PowerTagesfahrt bzw. nicht eingelöste Tickets werden nicht rückerstattet, der Anteil des Skipasses wird ebenso nicht rückerstattet oder in bar abgelöst! Bei Nichterscheinen im Skigebiet zur Abfahrt bzw. bei Nichtantritt der Rückfahrt zur vereinbarten Abfahrtstzeit verliert der Reiseteilnehmer den Anspruch auf die Rückfahrt. Der Reiseteilnehmer muss dann auf eigene Kosten die Rückreise antreten. Es entstehen dadurch keine Ansprüche gegen AlpinTeam Marketing+Services. 4.2 AlpinTeam Marketing+Services kann bis 2 Tage vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht wird. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umfang erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. 4.3 Wird die Durchführung der Tagesfahrt infolge, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann jede Vertragspartei den Reisevertrag nach Maßgabe von § 651 j BGB kündigen. 4.4 Weiterhin kann AlpinTeam Marketing+Services den Reisevertrag mit einem Reiseteilnehmer ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn dieser sich trotz einer entsprechenden Mahnung sich grob ungebührlich verhält und für AlpinTeam Marketing+Services die Fortführung des Vertragsverhältnisses dadurch unzumutbar wird. Eine Erstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Falle nicht. Weitere Ansprüche des Reiseteilnehmers sind ebenfalls ausgeschlossen. 5. Haftung 5.1 AlpinTeam Marketing+Services haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. 5.2 AlpinTeam Marketing+Services haftet nicht für lediglich vermittelte Fremdleistungen, auch dann nicht, wenn die Reiseleitung an der Veranstaltung teilnimmt. AlpinTeam Marketing+Services haftet auch nicht bei eventuellen Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und daraus entstehende Folgekosten, die dem Reiseteilnehmer daraus entstehen. 5.3 Die Teilnahme an einer PowerTagesfahrt bzw. an Sportveranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. 5.4 Alle Gepäckstücke und Wertgegenstände (Handy, Kamera, Geld) sind vom Reiseteilnehmer beim Ein-, Um- und Aussteigen selbst zu beaufsichtigen und er haftet bei Verlust selbst. Er haftet auch für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. 5.5 Vertragliche Schadenersatzansprüche Die Haftung von AlpinTeam Marketing+Services - gleich aus welchem Rechtsgrund - für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit AlpinTeam Marketing+Services für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 5.6 Deliktische Schadenersatzansprüche Für alle, gegen AlpinTeam Marketing+Services gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, welche nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet AlpinTeam Marketing+Services bei Sachschäden bis Euro 4.100,–. 6. Gewährleistung 6.1 Der Reiseteilnehmer hat einen auftretenden Mangel der Reise unverzüglich AlpinTeam Marketing+Services, der Buchungsstelle oder dem örtlichen Vertreter von AlpinTeam Marketing+Services anzuzeigen. Unterläßt er dies schuldhaft, scheiden eventuelle Gewährleistungsansprüche hieraus aus. 6.2 Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer außerdem verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell eintretenden Schaden gering zu halten. 7. Verjährung 7.1 Der Reiseteilnehmer muß sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche innerhalb eines Monats nach der Tagesfahrt schriftlich gegenüber AlpinTeam Marketing+Services geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche vom Reiseteilnehmer nur geltend gemacht werden, wenn der ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 7.2 Alle etwaigen Ansprüche aus dem Reisevertrag gemäß §651 c-f BGB verjähren im übrigen nach 1 Jahr. 8. Sonstige Bestimmungen Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten. 9. Bildnutzung/ Datennutzung/ Datenschutz Der Teilnehmer willigt ein, dass er während der PowerTagesfahrt fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung der PowerTagesfahrten verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. 10. Allgemeines 10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingunen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingunen zur Folge. 10.2 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufkeute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist München. Veranstalter PowerTagesfahrten München: AlpinTeam Marketing+Services Hans-Peter Fleischberger D-80639 München Telefon: 0176/ 633 22 111 in Zusammenarbeit mit Autobus Oberbayern. Veranstalter PowerTagesfahrten Nürnberg: AlpinTeam Marketing+Services Hans-Peter Fleischberger D-80639 München Telefon: 0176/ 633 22 111 in Zusammenarbeit mit Neukam-Reba. Veranstalter PowerTagesfahrten Stuttgart: AlpinTeam Marketing+Services Hans-Peter Fleischberger D-80639 München Telefon: 0176/ 633 22 111 in Zusammenarbeit mit Rexer-Reisen. |